gem. Art. 11 Feuerwehrreglement:
a) Krankheit oder Unfall
b) Schwere Erkrankung oder Todesfall in der Familie
c) Schwangerschaft
d) Begründete Ortsabwesenheit (Ferien oder Arbeit)
e) Bei Vorliegen anderer wichtiger Gründe kann der FW Kdt von einer Busse
absehen und die versäumte Übungszeit nachholen lassen.
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